1.    Haus- und Platzordnung

Für die Benutzung des Lagerplatzes gelten folgende Bedingungen als vereinbart und sind Bestandteil des Belegungsvertrages:

1.1 Den Anweisungen des Platzwartes ist unbedingt Folge zu leisten!

Bitte setzen Sie sich mit dem Platzwart rechtzeitig zur Terminabsprache wegen Platzübergabe und Abnahme in Verbindung. Bitte melden Sie bei der Ankunft festgestellte Mängel.

1.2 Der Mieter haftet grundsätzlich für alle Beschädigungen des Bodens, der Bauten und des Bewuchses und den Schäden auf Nachbargrundstücken. Um das finanzielle Risiko im Schadensfall zu minimieren, sind durch den Mieter die üblichen Versicherungen wie Haftpflichtversicherung etc. abzuschließen.

1.3 Bei Eintritt eines Schadenfalls an Gelände, Gebäude oder sonstigen Anlagen sowie bei Störung in der Strom- und Wasserversorgung ist unverzüglich der Platzwart bzw. der Vermieter zu informieren.

1.4 Die Mieter garantieren einen ordnungsgemäßen Ablauf der Belegung. Vor der Heimfahrt ist das verwendete Bau- und Brennholz wieder am Holzlagerplatz abzulegen und das gesamte Gelände gut zu säubern.

1.5 Nächtliche Spaziergänge durch den benachbarten Stadtteil Höhenberg sind möglichst zu vermeiden bzw. leise durchzuführen, um die Nachtruhe der dortigen Bevölkerung zu gewährleisten.

1.6 Der Zeltplatz steht bei der Bevölkerung in gutem Ansehen und die Mieter sind gern gesehene Gäste der Stadt Neumarkt. Von allen Mietern wird deshalb Rücksichtnahme, Zuvorkommenheit und Freundlichkeit, vor allem auch gegenüber den Bewohnern Höhenbergs.

1.7 Insbesondere ist auch auf die benachbarte Fritz-Weithas-Sternwarte Rücksicht zu nehmen. Vor allem in klaren Nächten sind helle Beleuchtungen und das Richten von Taschenlampen, Strahlern, etc. in Richtung der Sternwarte zu vermeiden, um den dortigen Astronomen ein ungestörtes Beobachten des Himmels zu ermöglichen.

1.8 Der Zeltplatz ist Bestandteil eines ökologisch sensiblen Bereichs. Jede Gelände-Veränderung ist deshalb verboten, ebenso die Errichtung von Erdfeuerstellen. Wassergräben dürfen nicht gezogen werden.

1.9 Die gesetzlichen Vorschriften zur Unfallverhütung, zum Lärmschutz und zum Jugendschutz sind zu beachten.

1.10 Der Mieter hat die Mülltrennung zu beachten. Es gibt folgende Mülltrennungssysteme:

  • Restmüll (schwarze Tonne)
  • Papier, Pappe (blaue Tonne)
  • Gelber Sack
  • Glas (in die örtlichen Glascontainer, siehe Aushang im Müllhaus)

Sämtliche Abfälle, die nicht in die bereitgestellten Tonnen entsorgt werden können, sind durch den Mieter selbst ordnungsgemäß zu entsorgen.

1.11 Lagerfeuer dürfen nur auf den dafür bereitgestellten Feuerstellen gemacht werden und sind beim Verlassen sauber zu hinterlassen.

1.12 Der überdachte Außenbereich des Versorgungshauses darf aus Gründen des Feuerschutzes und der Sauberkeit nicht als Feuerstelle oder Küchenbereich verwendet werden.

1.13 Das Befahren des Zeltplatzes mit Fahrzeugen jeglicher Art ist verboten! Für die Anfuhr von Material, Lebensmittel usw. darf ausschließlich der Fahrweg benutzt werden. Parkmöglichkeiten sind am Parkplatz genügend vorhanden.

2.     Vertragsbedingungen

2.1 Die Anreise kann ab 12.00 Uhr, die Abreise hat bis 12.00 Uhr erfolgen. Änderungen müssen direkt mit dem jeweiligen Platzwart abgesprochen werden.

2.2 Bei Absagen können Ausfallgebühren berechnet werden, außer es kann eine Ersatzbelegung gestellt werden. Die Ausfallgebühr (Basis ist der Reservierungsbetrag) wird wie folgt berechnet:

bis 1 Monat vor Belegungsbeginn:

20%

bis 10 Tage vor Belegungsbeginn:

50%

bis   0 Tage vor Belegungsbeginn:

100%

Außerdem kann die Anzahlung einbehalten werden.

2.3 Der Vermieter erhebt bei Reservierung eine Anzahlung von 20% der Reservierungssumme, diese ist spätestens 3 Monate vor Beginn der Belegung zu leisten.

2.4 Zu Beginn der Belegung erhält der Mieter ein Belegungsformular, in dem die tatsächliche Teilnehmerzahl, verbrauchtes Bauholz und eventuelle Schäden am Platz oder am Gebäude eingetragen werden. Dieses ist am Ende der Belegung an den Vermieter zurückzugeben und wird dann für die Erstellung der Rechnung verwendet. Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen auf das folgende Konto zu überweisen:

DPSG Neumarkt i.d.OPf. Stamm Pfalzgraf Johann e.V.

IBAN DE45 76052080 0008003790
BIC BYLADEM1NMA

Sparkasse Neumarkt i.d.OPf.

2.5 Gerichtsstand ist Neumarkt i.d.OPf.

3.  Preise

 

Pro Person und Übernachtung

Gruppen der DPSG

4,00 €

Übrige Gruppen

4,50 €

3.1 Alle Preise sind inklusive der Kosten für Wasser, Abwasser, Strom und Abfallentsorgung.

3.2 Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung durch den Mieter wird ein Reinigungsentgelt von 40 EUR/Stunde berechnet.

3.3 Bau- bzw. Stangenholz steht kostenfrei zur Verfügung. Für beschädigte, z.B. zersägte Stangen wird eine Gebühr von 15 € / Stange erhoben.